Der Darlehensvertrag ist der schuldrechtliche Vertrag, der die Einzelheiten bei einem Darlehen zwischen den beiden Parteien regelt. Auf der einen Seite regelt er, dass der Darlehensgeber die geforderte Geldsumme zahlen muss und auf der anderen Seite regelt er auch, dass der Darlehensnehmer sich zur Rückzahlung des Kredits verpflichtet. Der Darlehensvertrag muss schriftlich festgehalten werden. Es sind Angaben zu machen, zu:
Damit der Darlehensvertrag zustande kommt, muss der Darlehensnehmer eine Anfrage stellen. Diese prüft das Kreditinstitut unter Einbeziehung der Bonitätsprüfung und gibt dann ihrerseits einen Darlehensvertrag ab, der die genannten Punkte enthalten muss. Erst, wenn der Kreditnehmer dieses so annimmt und es mit seiner Unterschrift bestätigt, dann kann der Darlehensvertrag auch rechtskräftig werden, sodass es zur Auszahlung der Darlehenssumme durch das Kreditinstitut kommt. Der Tilgungsplan eines Darlehens kann über den Darlehensrechner berechnet und grafisch aufbereitet werden.